Trennung und Scheidung

Trennung

Wenn Sie sich trennen wollen oder sich erst vor kurzem getrennt haben, sollten Sie wissen, was als erstes zu regeln ist und was es weiter zu beachten gibt. Eine gute Beratung und Vorbereitung kann sehr viel Ärger und Leid ersparen. Ich unterstütze Sie, veranlasse sofort das Dringendste und helfe, verlässliche Strukturen für Ihr weiteres Vorgehen zu schaffen. Wir arbeiten gemeinsam auf eine einvernehmliche Lösung der vorhandenen Konflikte hin.

Sind Kinder im Spiel, ist sensible Nachhaltigkeit besonders wichtig. Ich engagiere mich für „Humane Scheidungen“. Die Scheidungsforschung und meine jahrzehntelange Erfahrung belegen und beweisen: Ehegatten, denen es gelingt, ihre finanziellen und die Kinder betreffenden Probleme einvernehmlich zu regeln, vermeiden gravierende Nachteile wie zeitraubende und kostspielige Auseinandersetzungen, gesundheitliche, psychische und berufliche Beeinträchtigungen, nachhaltige psychische Schädigung der „Scheidungskinder“, finanzielle Not. Eine „gelungene“ Scheidung hat große Vorteile: Die finanziellen und materiellen Fragen werden so geregelt, dass es keine Verlierer gibt. Die persönlichen Beziehungen in der Nachscheidungsfamilie bleiben tragfähig, so dass die elterliche Verantwortung wahrgenommen werden kann. Das soziale Umfeld, der Freundeskreis und verwandtschaftliche Kontakte bleiben erhalten.

Scheidung

Wenn Sie sich getrennt haben und sich scheiden lassen wollen, sind Sie auf einen erfahrenen, kompetenten und seriösen Scheidungsanwalt angewiesen. Mir liegt daran, mit Ihnen den effektivsten und kostengünstigsten Weg zu gehen. Dabei vermeiden wir jeden unnötigen Streit und jedes überflüssige Verfahren, sondern konzentrieren uns auf das, was Ihnen nachhaltig hilft.

Mit Empathie, Verständnis und Führung begleite ich Sie verlässlich durch die Untiefen Ihrer Scheidung und bringe Sie sicher ans neue Ufer.

Einvernehmliche Scheidung
  • Die Parteien leben seit einem Jahr voneinander getrennt, ganz gleich ob in der Ehewohnung oder in zwei Wohnungen: Beide möchten geschieden werden.
  • Ein Anwalt reicht den Scheidungsantrag für einen Ehepartner beim Familiengericht ein, der andere stimmt der Scheidung zu, die Kosten können geteilt werden.
  • Das Scheidungsverfahren kann auf ca. 3 Monate verkürzt werden, wenn der Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen wird (mindestens ein Jahr vor Einreichung des Scheidungsantrages).
  • Über Folgesachen, wie nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich, kann eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden.
Streitige Scheidung
  • Die Trennung muss nachweislich seit drei Jahren bestehen.
  • Ein Rechtsanwalt muss die Scheidung beantragen, der andere Ehepartner beauftragt einen eigenen Rechtsanwalt.
  • Das Scheidungsverfahren dauert i.d.R. mindestens ein Jahr, da der zeitaufwändige Versorgungsausgleich mit der Scheidung durchgeführt wird.
  • Macht ein Ehegatte Folgesachen mit der Scheidung anhängig, wie nachehelichen Unterhalt oder Zugewinn, kann es drei bis vier Jahre dauern, bis man geschieden ist; geht das Verfahren in die Beschwerdeinstanz zum Oberlandesgericht, dauert es i.d.R. erheblich länger.
Online Scheidung
  • Die „Online Scheidung“ ist ein Mythos, es gibt sie ebenso wenig wie die Online Operation. Sie müssen sich selbst zum Gericht begeben und werden dort zur Trennung und Zerrüttung der Ehe persönlich angehört. Wichtige Unterlagen wie Heiratsurkunde und Geburtsurkunden müssen immer noch im Original per Post beim Gericht eingereicht werden. Der „Online Anwalt“ spart sich den direkten Kontakt und muss Ihre persönlichen Angaben nicht mehr selber aufnehmen. Diese Arbeit nehmen Sie ihm ab.
  • Wir können ebenfalls per E-Mail korrespondieren, Sie müssen aber keine Vorarbeit leisten. Ich berate Sie unabhängig davon, wo Sie wohnen und vertrete Sie in Ihrer Scheidung bundesweit, ganz gleich, wie einfach oder kompliziert Ihre persönliche Situation aussieht.
  • Die „Online Scheidung“ ist nicht schneller. Wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, was die Regel ist, dauert das Scheidungsverfahren ca. 1 Jahr. Da kann eine intelligent gestaltete, herkömmliche Scheidung schneller ablaufen!
  • Die „Online Scheidung“ ist nicht billiger. Da jede Scheidung nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden muss, ist die „Online Scheidung“ auch nicht billiger, als eine sogenannte konventionelle Scheidung, sei sie nun einvernehmlich oder streitig.
  • Teuer wird es erst, wenn Folgesachen wie nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich mit der Scheidung beantragt werden. Das kann auch bei einer „Online Scheidung“ passieren! Die „Online Scheidung“ ist nur ein Werbe-Gag.